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Form & Holz

Meisterschreiner für Qualität in Regensburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Form & Holz GbR, Davide Gratz & Patrick Michel-Doringer, Galgenbergstraße 17, 93053 Regensburg

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Form & Holz GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Schreiner- und Tischlerarbeiten, insbesondere die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Möbeln, Einbauten und sonstigen Holzarbeiten.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht in den einzelnen Bestimmungen differenziert wird.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung von Produkten und Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Wird ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten (mehr als 15 %), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

(4) Planungen, Zeichnungen und Entwürfe des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 2.500,00 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 4 Lieferung und Montage

(1) Liefertermine und -fristen werden individuell vereinbart. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialmangel oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

(3) Die Montage erfolgt, sofern vereinbart, fachgerecht durch den Auftragnehmer oder dessen beauftragte Fachkräfte. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagestelle zugänglich und vorbereitet ist.

(4) Bei Anlieferung und Montage ist der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter zur Abnahme verpflichtet. Erkennbare Mängel sind bei Übergabe unverzüglich zu rügen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.

(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Natürliche Eigenschaften von Holz, wie Farbabweichungen, Maserungsunterschiede und geringfügiges Arbeiten des Holzes, stellen keinen Mangel dar, sondern sind materialbedingte Merkmale.

(6) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Eingriffe Dritter entstehen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Stornierung und Rücktritt

(1) Bei individuell angefertigten Waren (Maßanfertigungen) ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn grundsätzlich ausgeschlossen, da diese Waren speziell nach den Wünschen des Auftraggebers hergestellt werden.

(2) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag vor Produktionsbeginn, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen verlangen.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt, soweit es anwendbar ist. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Regensburg.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Regensburg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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